Eine Treppe verbindet Geschosse und bildet einen Fluchtweg im Gefahrenfall. Von Holzhandwerkern kreativ geplant und fachgerecht gebaut, unterstreicht das Bauteil die Architektur des Hauses und verschönt das Interieur.
Wichtige Vorschriften: Die Landesbauordnungen legen fest, wie Treppen geplant werden müssen und welche Mindest- und Höchstmaße für Treppen in Wohnhäusern gelten. Für Haupttreppen zwischen Wohnräumen sind die Auflagen in allen Bundesländern ähnlich, sie unterscheiden sich geringfügig in den Abständen zwischen den Geländersprossen, den Stufen und der Treppenhöhe. In Einfamilienhäusern bis zu drei Vollgeschossen müssen die Stufen wenigstens 80 Zentimeter breit sein. Als lichte Höhe einer Treppe, gleichbedeutend mit der Kopffreiheit, sind mindestens 2 Meter vorgeschrieben, für das Geländer 90 Zentimeter über der Trittkante. Häuser mit drei Vollgeschossen oder mehr brauchen ein räumlich abgeschlossenes Treppenhaus, in Ein- und Zweifamilienhäusern darf man die Treppe aber auch »offen« einbauen.
Vorausschauendes Bauen: Wohnfläche ist teuer, Verkehrsfläche kostet genau so viel. Man spart Grundstück und Baukosten, wenn man die Treppe mitten in den Wohnraum setzt, das macht den Flur überflüssig. Zweite Möglichkeit: Man verlagert die Treppe in ein eigenes Treppenhaus – so gewinnt man Wohnfläche und hält sich offen, später ohne großen Bau- und Finanzaufwand das Haus in zwei separate Wohnungen zu teilen.